Wie kann man in Deutschland ein Auto mit schweizer Nr. fahren?
Freitag, 2. April 2010, 10:13
Abgelegt unter: Allgemein

mein Sohn lebt in der Schweiz, ich wollte mit seinem Auto nach Lörrach ( Deutschland ) fahren, an der Grenze ( auf deutscher Seite ) wurde ich angehalten und durfte nicht weiter fahren.
Eigentlich hätte ich mich schon strafbar gemacht ( Steuerhinterziehung ), sagte man mir, aber wenn ich gleich umdrehe sehen sie „kulanter Weise“, weil ja auch der Nachname der gleiche war, davon ab.
Meine Frage : wenn ich einen 2. Wohnsitz in der Schweiz habe, kann ich dann in D fahren ?
oder was muss ich haben, um dieses Auto in D fahren zu dürfen
( Schweizer Führerschein, Internationaler Führerschein )


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • pronto sagt:

    Hallo,
    wenn Sie als deutsche Staatsbürgerin ein Fahrzeug mit Schweizer Zulassung nach Deutschland bringen, geht der deutsche Zoll natürlich davon aus, daß das Auto möglicherweise in Deutschland verbleibt und auch vielleicht hier verkauft werden soll. In diesem Fall wären 10% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Eine Möglichkeit wäre, bei einer Spedition an der Grenze ein so genanntes T – Papier erstellen zu lassen (Kosten etwa € 50,00), welches eine Woche gültig ist und bei der Wiedereinreise in die Schweiz an der Grenze zurück abgewickelt würde. Das ist alles jedoch sehr zeitaufwändig und kompliziert. Mit einem Zweitwohnsitz in der Schweiz und der entsprechenden Meldebestätigung der dortigen Kommune kann Ihnen die Einreise nach Deutschland nicht verweigert werden. Der Führerschein spielt hier keine Rolle, der kann auch aus Brasilien sein. Jedoch dürfen Sie das Fahrzeug in Deutschland nicht länger als sechs Monaten fahren ohne danach die hier anfallende Kfz – Steuer auch rückwirkend zu bezahlen. Sollte das Fahrzeug in Deutschland verbleiben, müssen Sie es dann unverzüglich verzollen und versteuern, auch wenn es sich um „Umzugsgut“ handeln sollte; ansonsten würden Sie sich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen. Wichtig ist auch eine gültige Haftpflichtversicherung, am besten mit „Grüner Karte“. Eine schriftliche Vollmacht Ihres Sohnes zur Erlaubnis für die Benutzung des Autos wäre von Vorteil.
    Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben
    MfG, Stefan

  • Robert S sagt:

    Es ist irgend ein dummes Gesetz in der StVO welches es verbietet als Deutscher/er ein Auto zu fahren mit ein Kennzeichen aus dem Ausland, wusste das bis vor ca. 6 jahren auch nicht und dann mal ein Artikel in einer Zeitung. Einen zweiten Wohnsitz hilft auch nicht denn dann wäre immer noch dein Hauptwohnsitz in Deutschland und wenn du den in der Schweiz anmeldest wäre dies dann dein Hauptwohnsitz. Komisch aber wahr. Erkundige dich mal genau auf der Zulassungsstelle wegen dem fahren mit der CH Nummer und auf dein Gemeinde Amt wegen den Wohnsitz. Die haben nämlich diese Gesetze auch vor ein paar jahren erst wieder verändert so das der heutige Zustand so ist wie beschrieben.
    Evt bekommst du es aber auch mit googlen heraus.Ob ein Internationaler Führerschein dieses Dilemma lösen könnte kann ich dir leider nicht sagen denn berechtigt normaler Weise nur das fahren im Ausland und ist nur 3 Jahre gültig.

  • Katrina M sagt:

    das ist lächerlich…
    du kannst mit dem auto hinfahren wohin du willst, er hat ja eine grüne versicherungskarte…
    der zöllner hat gedacht, das du ein auto von ihm hast, womit du dann monatelang in deutschland fahren wirst…kannst du auch, es ist ja sein eigentum, er zahlt steuern und du darfst sein auto fahren, auch auf dem mond.
    du brauchst erstmal eine schriftliche erklärung deines sohnes…meinen pkw mit dem amtlichen kennzeichen blablabla -zugelassen icn der ch….darf von meiner mutter…dann den namen, dein wohnort mit adresse….gefahren werden.
    mehr nicht schreiben, warum du ihn in deutschland fährst geht niemanden was an…du kannst einkaufen wo du willst…
    das nächstemal lass dir den namen sagen, und mache eine dienstaufsichtsbeschwerde bei der dienststelle, dann kriegst du eine schriftliche erklärung….glaube mir,,,sie hätten sich bei dir entschuldigt…
    es gibt schweizer firmen, die in deutschland auch einen sitz haben, und wo deutsche mitarbeiter schweizer nummer fahren, weil die kfz steuer und die versicherung in der schweiz wesentlich günstiger sind….
    amerikaner fahren ja hier auch mit autos mit ami kennzeichen rum…oder polen…..
    die spinnen doch die schweizer

  • schleich sagt:

    Da wendest du dich am besten an den Zoll, um eine korrekte Auskunft zu bekommen. Tatsache ist, dass ein Ausländer sein im Ausland zugelassenes Auto einem Deutschen in Deutschland nicht überlassen darf. Sonst muss der Wagen verzollt werden. Das war denn auch deine „Steuerhinterziehung“.
    Nachtrag: Und nein, mit dem Führerschein hat das nichts zu tun.

  • Otrebor sagt:

    um da klarheit rein zubekommen gibt es da auch noch das straßenverkehrsamt in deiner nähe, frage da einfach mal nach, die sollten und müßen sich damit auskennen und dir vernünftige antworten geben können, ansonsten sind die unfähig.
    m.f.g. robi
    apropo – für lothar hast du eine tolle frisur

  • EmKa sagt:

    Einen Wohnsitz in der SChweiz musst Du habenm. Dann kannst Du auch mit schweizer KZ nach Deutschland einreisen. Logisch.



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