Wie komme ich an die Kontoausz? Nach Scheidung keine Einsicht auf mein Konto. ?
Samstag, 17. April 2010, 12:41
Abgelegt unter: Immobilien

Ein Bankkonto kann nach der Scheidung wegen einer noch bestehenden gemeinsamen Immobilie nicht aufgel?werden, lautet also weiterhin auf Eheleute. Der Ex-Ehegatte beansprucht die Kontoausz?f?ich und verweigert so die Einsicht ? Kontobewegungen. Was kann man tun? Ersatzausz?kosten extra. Hat immer nur derjenige ein Recht auf die Ausz?(und auf das Geld), der am schnellsten am Schalter ist?


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • shinita5 sagt:

    Wenn es ein gemeinsames Kto. ist, gehe zur Bank und la?dir die Ausz?in Kopie aush?igen. Die Bank ist lt. Gesetz verpflichtet – die Kto.ausz?10 Jahre aufzubewahren (haben die auf Mikroship gesichert).
    Ich hatte diesen Fall gerade im Bekanntenkreis..

  • Schlaume sagt:

    Man m? schon wissen, um was f?in Konto es sich handelt.
    Denn wenn es ein Konto ist, dass nur mit der Finanzierung einer Immobilie zu tun hat, kann der fr?e Ehegatte, der ja offensichtlich auch das gemeinsame Haus verwaltet, die Ausz?f?ich beanspruchen. Nat?ch muss er Dir dann in angemessenen Zeitabst?en, eine ?ersicht geben.
    Wenn es sich aber um ein Girokonto handelt, kannst Du zumindest von Ihm Kopien verlangen. Die Bank hat ?haupt kein Einschr?ung Recht wer von Euch die Ausz?bekommt. Da Ersatz Ausz?zumindest bei der Commerzbank 10, Euro das St?kosten, w? ich den ehemaligen Partner durch meinen Anwalt, darauf verweisen, dass er diese Zusatzkosten, wegen seiner Verweigerungshaltung zu zahlen hat. Da ein Giro Konto sowohl Zahlungs Ein, wie Ausg?e auch ganz pers?cher Art, also privater Natur beinhalten, sollte auch der Ex ein Interesse an einer Aufl?g dieses Kontos haben. Er?e ein eigenes Konto ? das Du Deine Belange regelst. Weiter w? ich bei einer weiteren Uneinsichtigkeit, der Bank mitteilen lassen, dass Du keinerlei Verantwortung die in Verbindung mit diesem Konto stehen ?nimmst. Weiter w? ich dies der Bank verbunden mit einer einseitigen K?gung dieses Kontos schriftliche mitteilen. Ich w?he Dir viel Gl?

  • trampelc sagt:

    An der Bank sind doch mittlerweile PC’s wo man anhand der Karte die Kontobewegungen durchsehen kann und auch ausdrucken kann. Auch wenn der Partner schon schneller war. Bei Online Banking wei?ich nicht, ob der Ex Partner dem nicht zustimmen muss. Ansonsten w? ich mit einem Bankangestellten nochmals dar? sprechen, denn diese Regelung ist ja ziemlich bl?

  • Chrissy sagt:

    Wenn beide Inhaber des Kontos sind, haben auch beide Zugang zu dem Konto, egal ob am SB-Apparat oder am Schalter.
    Du hast doch sicherlich eine EC-Karte, mit der Du jederzeit Kontoausz?ausdrucken lassen kannst. Au?rdem gibt Online-Banking, wo Du auch jederzeit Einsicht nehmen und den Auszug ausdrucken lassen kannst. Du brauchst dazu keine Zustimmung des anderen.

  • blueeye2 sagt:

    da sehe ich eigentlich nur eine L?g.Gehe zu deinem Anwalt und fordere die Kontoausz?notfalls gerichtlich heraus.Versuche doch au?rdem bei eurer Bank Kopien von eurem gemeinsamen Konto zu bekommen.Was noch sehr gut w?,du machst danach ein eigenes Konto bei einer anderen Bank auf.

  • Maria sagt:

    Mein Tipp w? auch, onlinbanking zu beantragen bzw. rascher als der Ex die Kontoausz?zu ziehen. Oder Du sprichst das Problem einfach mal sowohl mit dem Ex als auch mit einem Bankangestellten an?

  • fuchs sagt:

    ich w? das mit der Immobilien so schnell wie m?ch ? die B? Bringen dann hast ruhe.

  • Mutter Schagalla sagt:

    Wer zu sp?kommt, den bestraft das Leben. Da sollte schnell ein neues Konto her.

  • schweige sagt:

    Geh zur Bank und beantrage Online-Banking. Du mu? ja keine Buchungen am PC t?gen, hast aber immer Einblick und den ?erblick. Wenn das nicht klappt, hilft dir sicher dein Anwalt.



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