Wie lange muß ich ununterbrochen am Bildschirm arbeiten?
Dienstag, 2. Februar 2010, 14:33
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Es gibt ja seit ein paar Jahren ein Gesetz, wo der Arbeitgeber haftet, wenn man aufgrund von Bildschirmtätigkeiten erkrankt. Es soll da auch eine Vorgabe geben, wie lange man am Bildschirm ununterbrochen arbeiten muß (ohne Pause oder Wechseltätigkeit). Aber alles was ich finde, sagt nichts genaues aus. Wisst Ihr mehr darüber oder gibt es eine Einrichtung, die mir hierzu mehr verraten kann? Und wer überprüft so etwas?


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • RHR sagt:

    Hallo,
    sofern ein Bildschirmarbeitsplatz gemäß der einschlägigen Arbeitsstättenrichtlinien eingerichtet ist (Stichwort Arbeitsstättenrichtlinien für Bildschirmarbeitsplätze) wirst Du weder krank, noch haftet der Arbeitgeber.
    Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz wie folgt geregelt:
    „Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden“
    Ist aber schon interessant, dass hier bei Yahoo-Clever manche Leute 24-Stunden-Schichten schaffen 🙂
    Gruß
    Ronald

  • Alwin E sagt:

    Aufgrund von Bildschirmtätigkeiten kann man nicht erkranken. Es gibt einige Vorschriften für Bildschirmarbeitsplätze, ja, aber die haben sich seit den 1980er Jahren (damals waren Monitore noch nicht wirklich strahlungsarm und rechte Flickerkisten) überholt. Wer bei Bildschirmarbeit z.B. Kopfschmerzen bekommt, benötigt höchstens eine neue Brille, oder sollte mal den Monitor auf vernünftige Helligkeitswerte kalibrieren. (Die meisten von diesen „Flachmännern“ sind z.B. viel zu hell eingestellt; eine vernünftige Einstellung wäre etwa 70% Helligkeit und 100% Kontrast; es gibt aber eine ganze Reihe nützlicher Programme, mit denen man das fein abstimmen kann.)
    Ansonsten gelten die üblichen Pausen, d.h. 5 Minuten pro Stunde, und nach 6 Stunden 30 Minuten. Wie Du die Dir einteilst, ist in einer guten Firma Dir selber überlassen. Ich würde die aber in Anspruch nehmen, weil Du pro Stunde sowieso nur ca. 47 Minuten bezahlt bekommst. (Vorsicht, wenn beim Stundenlohn von „Industriestunden“ die Rede ist: Das bedeutet GENAU DAS.)
    Bin jetzt ein bisschen vom Thema abgewichen, aber die Kernaussage ist: An Bildschirmtätigkeit kann man nicht erkranken. Punkt.

  • morgain sagt:

    Leider gibt es so was wie genaue Zeitangaben nicht, ich denke dass Du das suchst. Aber ich kann Dir auch nur raten mindestens nach jeder Stunde ein Augenentspannungspause zu machen. Entweder mal auf die Toilette gehen, oder eine Zigarette rauchen gehen – das darf man auch als Nichtraucher – sprich einfach mal 3 Min. durchs Büro laufen.
    Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dazu Dir eine Augenuntersuchung zukommen zu lassen und dieser Augenarzt wiederum kann Dir genaue Auskunft geben, wie lange Du ganz speziell ohne Pause am Bildschirm sitzen darfst.

  • forelle3 sagt:

    Du kannst dich bei der Berufsgenossenschaft erkundigen. Es gibt die Regelung 1 Std ununterbrochen am Bildschirm dann mindestens 5 Min Pause. Wird aber in verschiedenen Betrieben unterschiedlich gehandhabt. Gehst du aber während der Std eben mal zum Kopierer dann zählt es schon nicht mehr als ununterbrochen. Es kommt nur zum Tragen, wenn du tatsächlich eine Std durchgehend am PC arbeitest.

  • BF - 66 sagt:

    ich arbeite am bildschirm 50min.
    und habe 10 min. pause
    aber ob das gesetz ist weiß ich nicht
    davon habe ich noch nichts gehört



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