Abgelegt unter: Schweizerfirmen
Nach meinem Kenntnisstand ist dieses Gesetz noch nicht verabschiedet. Die Eu-Richtlinie also noch nicht umgesetzt. Insoweit kann also abgewartet werden, da Schäden, die vor dem Inkraftreten des Gesetzes entstehen nicht unter das Gesetz fallen. Allerdings kann ich, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, welches umweltschädigende Stoffe produziert oder verwendet (sei es auch nur ein Heizöltank), nur raten eine Versicherung abzuschließen (gilt natürlich nicht, wenn ein Unternehmen Rücklagen für solche Schäden gebildet hat, aber welches Unternehmen hat das schon?) Nähere Aukünfte erhält man sicherlich bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK oder bei den Dachverbänden).
Keine Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!