Wie verh? man sich in der Schweiz, wenn der Nachbar vermeidbaren L? verursacht (Musik/Fernsehen)?
Sonntag, 18. April 2010, 14:09
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Wohne zurzeit in der Schweiz und bin hier bei einem Studenten untergekommen.
?er uns wohnt ebenfalls ein Schweizer. Allerdings hat er es mit der Ruhe nicht so und scheint auch die Hausordnung nicht gelesen zu haben. Er spielt st?ig auf seinem Keyboard (o.? und dreht auch seinen Fernseher Abends voll auf.
Ich selbst war schon 2x bei ihm oben und habe ihn freundlich und inst?ig gebeten, doch wenigstens am Abend etwas leiser zu machen, da ich im Schichtdienst arbeite (das Haus ist „hellh?“). Er kommt dann nur mit nichtssagenden Bemerkungen und meint st?ig „er d?“ und „er k?“ usw.
Vor 4 Wochen hatte er noch gemeint er kaufe sich Kopfh?. Heute will er davon nichts mehr wissen. Und das Keyboard o. Klavier oder was auch immer er da hat, st? angeblich 1 Etage h?! Er wirkt auf mich mehr verwirrt als normal, scheint aber berufst?g zu sein.
Was macht der Schweizer, wenn seine Ruhe durch einen Nachbarn gest?wird und diese Ruhest?g vermeidbar w? (Fernseher zu laut o. spielt auf einem Keyboard usw.)? Die Gespr?e waren umsonst. Auch der Student war schon oben – ohne Erfolg.
Als n?stes will sich der Student an die Hausverwaltung wenden. Ich hoffe, dass sich dann was tut.
Ein Polizeigesetz gibt es in Z?h offenbar nicht. W?t ihr beim n?sten Mal trotzdem die Polizei rufen? Ich wei?nicht wie der Ablauf in der Schweiz ist. Geht das dann auch an so eine Art Umweltamt, die z. B. in Deutschland f?uhest?gen zust?ig sind?


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Legion? sagt:

    Allso in Schweiz geht es folgendermassen !!!
    1. Vermieter kontaktieren. ( er soll sich vor Ort ein Bild machen,wenn wieder mal Krach gemacht wird.
    2. Bei jeder Ruhest?g morgens vor 7.oo Uhr abends ab 22.oo sofort die Polizei benachrichtigen,egal wenn es sein muss jeden Tag.
    3. Ein L?mjournal f?n : Jede L?mbel?igung von Mitbewohnern unterzeichnen lassen!!
    4. Unverz?ch den Vermieter ? jeden Polizeieinsatz und jede Bel?igung informieren.
    5 Wenn alles nichts n?n sollte dem Vermieter mit Mietminderung drohen!! Aber aufgepasst die ganze Miete auf ein Sperrkonto auf der Bank einzahlen. ( Vorg?ig den Mieterschutz ? dieses Vorgehen informieren)
    6. Wenn dann der Vermieter l?ere Zeit keine Miete mehr erh?,wird er von selber aktiv und tritt dem Ruhest? in die EIER sodass der fehlbare Mieter mit samt dem Instrument aus der H? fliegt.

  • wow sagt:

    das d?e nicht viel anders geregelt sein als in Deutschland. F?ie Einhaltung der Hausordnung ist der Vermieter / Hausverwalter / Hauswirt zust?ig. An diesen sollte man sich deshalb zun?st wenden. L? und Ruhest?g stellen einen Mietminderungsgrund dar. Wird er nicht t?g, sollte man einen Anwalt / Mietverein einschalten.

  • RHR sagt:

    Hallo,
    der L?verursacher wird mit einem Gewicht an den F? in den Genfer See geworfen.
    Quelle: Asterix bei den Schweizern.
    Gru?r
    Ronald

  • DarkVipa sagt:

    Mit dem hausmeister zusammensetzren zu dritt und einen kompromiss finden
    gabs auch schon das dann der regler auch aufgedreht wurde um sich gegenseitig zu ?t? was aber nich jedermans sache is

  • pebunga sagt:

    Die Luftwaffe sollte ?terreich angreifen, damit endlich mal Ruhe herrscht.

  • bungle in the jungle sagt:

    … und ich dachte,dass der Muizzin dort alles ?t?wegen der vielen Minarette.



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