Wie verhält man sich in der Schweiz, wenn der Nachbar vermeidbaren Lärm verursacht (Musik/Fernsehen)?
Montag, 29. März 2010, 03:32
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Wohne zurzeit in der Schweiz und bin hier bei einem Studenten untergekommen.
Über uns wohnt ebenfalls ein Schweizer. Allerdings hat er es mit der Ruhe nicht so und scheint auch die Hausordnung nicht gelesen zu haben. Er spielt ständig auf seinem Keyboard (o.ä.) und dreht auch seinen Fernseher Abends voll auf.
Ich selbst war schon 2x bei ihm oben und habe ihn freundlich und inständig gebeten, doch wenigstens am Abend etwas leiser zu machen, da ich im Schichtdienst arbeite (das Haus ist „hellhörig“). Er kommt dann nur mit nichtssagenden Bemerkungen und meint ständig „er dürfe“ und „er könne“ usw.
Vor 4 Wochen hatte er noch gemeint er kaufe sich Kopfhörer. Heute will er davon nichts mehr wissen. Und das Keyboard o. Klavier oder was auch immer er da hat, stünde angeblich 1 Etage höher! Er wirkt auf mich mehr verwirrt als normal, scheint aber berufstätig zu sein.
Was macht der Schweizer, wenn seine Ruhe durch einen Nachbarn gestört wird und diese Ruhestörung vermeidbar wäre (Fernseher zu laut o. spielt auf einem Keyboard usw.)? Die Gespräche waren umsonst. Auch der Student war schon oben – ohne Erfolg.
Als nächstes will sich der Student an die Hausverwaltung wenden. Ich hoffe, dass sich dann was tut.
Ein Polizeigesetz gibt es in Zürich offenbar nicht. Würdet ihr beim nächsten Mal trotzdem die Polizei rufen? Ich weiß nicht wie der Ablauf in der Schweiz ist. Geht das dann auch an so eine Art Umweltamt, die z. B. in Deutschland für Ruhestörungen zuständig sind?


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Legionär sagt:

    Allso in Schweiz geht es folgendermassen !!!
    1. Vermieter kontaktieren. ( er soll sich vor Ort ein Bild machen,wenn wieder mal Krach gemacht wird.
    2. Bei jeder Ruhestörung morgens vor 7.oo Uhr abends ab 22.oo sofort die Polizei benachrichtigen,egal wenn es sein muss jeden Tag.
    3. Ein Lährmjournal führen : Jede Lährmbelästigung von Mitbewohnern unterzeichnen lassen!!
    4. Unverzüglich den Vermieter über jeden Polizeieinsatz und jede Belästigung informieren.
    5 Wenn alles nichts nützen sollte dem Vermieter mit Mietminderung drohen!! Aber aufgepasst die ganze Miete auf ein Sperrkonto auf der Bank einzahlen. ( Vorgängig den Mieterschutz über dieses Vorgehen informieren)
    6. Wenn dann der Vermieter längere Zeit keine Miete mehr erhält,wird er von selber aktiv und tritt dem Ruhestörer in die EIER sodass der fehlbare Mieter mit samt dem Instrument aus der Hütte fliegt.

  • wow sagt:

    das dürfte nicht viel anders geregelt sein als in Deutschland. Für die Einhaltung der Hausordnung ist der Vermieter / Hausverwalter / Hauswirt zuständig. An diesen sollte man sich deshalb zunächst wenden. Lärm und Ruhestörung stellen einen Mietminderungsgrund dar. Wird er nicht tätig, sollte man einen Anwalt / Mietverein einschalten.

  • RHR sagt:

    Hallo,
    der Lärmverursacher wird mit einem Gewicht an den Füßen in den Genfer See geworfen.
    Quelle: Asterix bei den Schweizern.
    Gruß
    Ronald

  • DarkVipa sagt:

    Mit dem hausmeister zusammensetzren zu dritt und einen kompromiss finden
    gabs auch schon das dann der regler auch aufgedreht wurde um sich gegenseitig zu übertönen was aber nich jedermans sache is

  • pebunga sagt:

    Die Luftwaffe sollte Österreich angreifen, damit endlich mal Ruhe herrscht.

  • bungle is happy sagt:

    … und ich dachte,dass der Muizzin dort alles übertönt,wegen der vielen Minarette.



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