Wie viel muss man anhaben, um nicht wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses festgenommen zu werden?
Sonntag, 25. April 2010, 03:11
Abgelegt unter: Fotos

Ich gehe heute wandern und zwar Schicki-Micki-Wandern. (= in bester Garderobe) Das mache ich, weil ich hübsche und sexy Fotos mit grossartigen Landschaftsaufnahmen von mir haben will. Da nehme ich dann ein paar Kombinationen mit unter anderem auch sehr knappe Teile und auch viel Durchsichtiges.
Ich habe das auch schon ein paar Mal gemacht und bin dabei auch häufig etwas konservativeren Herrschaften begegnet, die dann gleich gefragt haben, ob wir einen Porno drehen, ob wir überhaupt noch Schamgefühl hätten etc. Das ist mit eigentl. egal, die lache ich dann nur aus. Aber einmal fiel die Bemerkung „Anzeige wg. öffentlichen Ärgernisses.“ Gibt es da irgendwelche Vorgaben, die man kleidungstechnisch in der Öffentlichkeit erfüllen muss, um nicht unter diesen Tatbestand zu fallen?
Bussi-Bussi!


14 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • wolf S sagt:

    Aus einer Stellungnahme des Bundesjustizministerium zum Tatbestand des § 118 OWiG:
    “Für die Erfüllung des Tatbestandes von § 118 OWiG genügt nicht jeder störende Eingriff in die unter dem Schutz der öffentlichen Ordnung stehenden Interessen und Rechte Dritter.
    Eine grob ungehörige Handlung liegt erst vor, wenn die Handlung in einem so deutlichen Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung steht, dass sie jeder billig denkende Bürger als eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber jedem Mitbürger ansehen würde. […]
    Die Rechtsprechung orientiert sich weder an der Auffassung besonders prüder noch derjenigen ungewöhnlich großzügiger Kreise. […]
    Jedoch sind tief greifende und nachhaltige Änderungen der sittlichen Wertvorstellungen der Allgemeinheit zu berücksichtigen. So ist festzustellen, dass heute eine gegenüber früheren Zeiten unbefangenere und freiere Auffassung hinsichtlich der Konfrontation mit menschlicher Nacktheit vorherrscht”
    Dürftest also kein problem haben.

  • Simau sagt:

    wenn du n bikini trägst bist du auf der sicheren seite – und bikini müsste dir doch auch knapp genug sein, oder?
    oben ohne darf man glaub ich auch rumrennen… nur n slip sollte man halt immer anhaben ^^ ist aber eh nur ne ordnungswidrigkeit, also kostet nur ne geldbuße; brauchst kein angst vor gefängnis zu haben oder so 😉
    viel spaß dabei – hört sich lustig an; kannst ja mal fotos online stellen *g*

  • Tim sagt:

    Sag mir doch wo du wandern gehst das würde ich mal gern sehen, und vielleicht stelle ich mich ja auch als Foto Model bereit:)
    @uwe mach ich doch glatt;)

  • Rahab sagt:

    Eine Feigenblatt-Mutation sollte es schon sein.
    Falls du ein Mann bist (man weiss ja nicht) reicht eine
    Socke an der strategischen Stelle.

  • schiele4 sagt:

    also- nehmen wir an, daß du wirklich hübsch und sexy bist- was ich eigentlich nicht glaube- aber wie gesagt, nehmen wir es an- dann würde sich kaum jemand darüber aufregen wie du wo heraumläufst- noch dazu bei einem shooting- aber wie gesagt.. siehe oben
    falls es dich nicht überfordert- aber vill. findest du in deiner
    schicki-micki–bussi-bussi-gesellschaf… jemand der es dir erklärt ( bezweifel !)

  • uwe golsche sagt:

    Kommt drauf an wie alt Du bist.

  • Zerberus, ® sagt:

    manche sind schon durch das „WAS“ sie anhaben eine Beleidigung für’s Auge

  • unschuld sagt:

    Nimm einfach drei Ahornblätter-fertig!(eventuell vier,liegt ganz im Auge des Betrachters;))) )Good Luck!!!

  • krickkro sagt:

    Ich glaube Brust und Genitalien dürfen nicht zu sehen sein… Also, BH und Slip…oder Bikini. Da kann dich keiner anzeigen.

  • des_paul sagt:

    Wenn deine Brüste und deine Scham bedeckt sind reicht das.

  • uwe.P sagt:

    Also die Schuhe müsstest du mindestens anhaben.Stiefel.(:
    @Tim kommste mich abholen?

  • hum957 sagt:

    Zumindest bei uns scheint es viel zu heiß zum wandern zu sein!
    Aber da ist deine Garderobe dann vielleicht passend!
    Nur Wanderschuhe u.Rucksack, also besonders sexy ist das aber nicht!

  • Böhse Tante sagt:

    So lange du nicht nackt da stehst denke ich kann es den anderen Leuten doch scheiß egal sein…
    Lass die Leute reden,sollange sie noch über dich reden bist du noch Interesant.

  • Amalie 1987 sagt:

    also die Genitalien müssen verdeckt sein. Sprich ein Slip auf jeden Fall, beim BH bin ich mir nicht sicher aber könnte sein, dass der auch „Pflicht ist“. oder eben irgendwas anderes, das die besagten Stellen verdeckt.
    Im Fernsehn kam mal eine Reportage über einen passionierten Nacktjogger, der ist auch im Winter nackig joggen gegangen, bis die Polizei gerufen wurde. Für diesen Fall hatte er immer nen String dabei, den hat er sich dann angezogen und dann konnte die Polizei nicht mehr viel machen 😛



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