Wie war das mit den Ski Unfall Herr Althaus?
Mittwoch, 28. April 2010, 02:36
Abgelegt unter: Fotos

Freudestrahlend sah man seine Frau auf den Fotos wie sie von den ersten Krankenbesuch ihres Mannes wieder am Ausgang erschien.
Er hat sie sofort erkannt und anderes ihn von der Bedeutung her Wichtige auch wahrgenommen. Da kann man als Ehefrau wohl freudig lachen.
Das er sich nicht mehr an den Unfall entsinnen kann, hat zwar einen
sehr faden Beigeschmack,aber seine einzige Hoffnung unbeschadet
da raus zu kommen. Schließlich hängt seine Karriere davon ab.
Wie hättet ihr euch verhalten in so einer Situation wenn es um Kopf
und Kragen geht.


11 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Mutter Schagalla sagt:

    Jedem anderen Pistenrowdy wäre seine „Gedächtnislücke“ als Schutzbehauptung ausgelegt worden. So aber ist zumindest von Körperverletzung mit Todesfolge auszugehen.

  • Lukas sagt:

    Meinst du er hat alles vorgetäuscht?
    Ich bin nicht sicher, ich hab auch schon drüber nachgedacht, ob er das nicht nur sagt um sich zu retten, aber andererseits denke ich mal hat er einen so guten Anwalt, dass er nicht wegen FAHRLÄSSIGER TÖTUNG!?! verurteilt wird. Ich mein es war ein Unfall. Der Mann hat nicht besonders fahrlässig gehandelt…
    Aber ich glaube ich hätte nur dann gelogen, wenn es der einzige Weg, bzw der mit Abstand einfachste ist. Schon allein wegen den Spekulationen, dass man lügt.
    Grundsätzlich fände ich es aber auch nicht so schlimm…immerhin war es genauso die Schukd der Frau wie seine, oder niemand’s Schuld. Unfälle kommen vor!

  • Prof. sagt:

    Also grundsätzlich leben wir in einem Rechtsstaat und da hat jeder das Recht zu schweigen, wenn gegen ihn in einer Strafsache ermittelt wird. Das wird Dir jeder Jurastudent im ersten Semester ebenfalls bestätigen.
    Zumal ich dem Mann glaube, dass er sich an nichts mehr erinnert. Es kommt sehr häufig vor, dass nach Unfällen mit anschließenden Traumata die Sekunden/Minuten des Geschehens nicht mehr abrufbar sind. Ist eine Art Schutzreaktion des Geistes.
    Und bitte: Dem Mann Vorsatz zu unterstellen ist mehr als lächerlich – hoffentlich ist das hier keine Wahlkampffrage aus der Thüringer Opposition.

  • achtfach sagt:

    egal wer Schuld war, ein Herr Althaus wird die Familie der getöteten
    Unfallgegnerin aus moralischen Gründen finanziell entschädigen.
    Und wenn seine Kasse für Öffentlichkeitsarbeit dazu benutzt wird.
    Man wird ihm bei der Schuldfrage einen Bonus einräumen,
    er hat die Frau ja nicht absichtlich umgefahren.
    Es sei denn er hat Alkohol getrunken, dann müsste er in den Bau.

  • pro sagt:

    Ich glaube schon das der Herr wohl hier schuldig ist, er hat ein Menschenleben auf dem Gewissen.
    Ich weiß nicht ob ich damit leben könnte, so wie er sich verhält und seine Parteifreund da in Thüringen. Als wäre nur er verunglückt. Kein Wort des Mitleids. Ist das noch normal.

  • Kapaun sagt:

    Sachte, sachte. Dass sich Leute nach einem Unfall an diesen und die letzten Minuten vorher nicht erinnern können, kommt häufig vor und ist zunächst einmal absolut glaubhaft. Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Retrograde_…
    @j.elter: Meines Wissens ist er überhaupt noch nicht darüber informiert worden, dass der Unfall ein Todesopfer gefordert hat – und weil er eine retrograde Amnesie hat, weiß er also auch nichts davon, dass überhaupt jemand anders beteiligt war. Erwartest du von ihm hellseherische Fähigkeiten?

  • aviator sagt:

    Manche Situationen fordern von einem mehr Courage ab. Das können wir nicht verlangen. Sind wir denn mehr unfehlbar? Das muss letztendlich jeder für sich entscheiden. Politiker erzwingen damit zwar einen Riesen-Abgang aber verdienen damit eine riesige Hochachtung!
    Die Frage klingt mir doch sehr nach Vorverurteilung und daran möchte ich mich nicht beteiligen!

  • rio-blan sagt:

    Der hatte eine Gehirnblutung! Ihr seid aber schnell mit einer Verurteilung. Warten wir doch erstmal die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ab. Und dann soll die Presse die mal zerpflücken, so ohne irgendwelche Erkenntnisse, sieht das aus wie Rufmord einiger Neidhammel.

  • sagt:

    Nach § 222 StGB war das Fahrlässige Tötung.
    Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • Jens sagt:

    Schwachsinn hoch drei sowas von geistiger Müll. Du bist auch nur ein geistiger Brandstifter.
    Ist dir eigentlich klar, dass Herr Althaus gar nicht weiß, dass die Frau gestorben ist? Was du machst, ist Verleumdung, DICH sollte man deswegen vor Gericht stellen!

  • John D sagt:

    Was soll das jetzt – er ist nocht nicht einmal transportfähig, kann auch nicht telefonieren o.ä. – aber du stellst ihn schon mal vor Gericht? Schäbig.



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