Wird ein ukrainisches Medizinstudium (Pädiatrie) hier anerkannt?
Freitag, 9. April 2010, 10:52
Abgelegt unter: Regierung

Wie ist es mit Berufsjahren im Ausland? Wieviele Jahre muss ein mit einer Deutschen verheirateter Ausländer „nachstudieren“ um hier als Arzt arbeiten zu dürfen? Würde mich sehr über Infos von Experten freuen. (Bitte keine Verweise auf auf die Seite der Bezirksregierung Düsseldorf.) Vielen Dank für sachdienliche Antworten 🙂


1 Kommentar bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Kleine_A sagt:

    Mein Schwager wollte in der Ukraine Medizin studieren. Er erklärte mir das so: Du studierst 2 Jahre dort und kannst dann wieder nach Deutschland kommen. Diese 2 Jahre werden hier anerkannt.
    Danach studierst du normal weiter.
    Nachtrag: Wie das mit dem abgeschlossenen Studium aussieht weiß ich nicht. Ich hätte nur noch die Idee mal in der Ärztekammer anzurufen und dort zu fragen. Ich denke die müssten das wissen.



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