Wohnen in elterlicher Immobilie?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 21:01
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo, an alle klugen Köpfe, die noch/ schon Wach sind! Mein Bruder ist Arbeitslos und will in eine Immobilie einziehen, die unserem Vater gehört! Wird die Miete dafür vom Amt übernommen, so wie die aktuelle Wohnungsmiete von einem normalen Vermieter?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Peter K sagt:

    Über 25 Jahre sicher kein Problem. Nur wenn der Vater auch dort wohnt, könnte die ARGE auf Bedarfsgemeinschaft abzielen und Fragen stellen.

  • funship sagt:

    Da vermischen sich viele Fragen.
    Grundsätzlich spielt es keine Rolle, bei wem dein Bruder Mieter ist.
    Aber wenn du schon sagst, dass „das Amt“ bereits die Mietzahlung deines Bruders übernimmt, ist er jedenfalls über den Status des „normalen“ Arbeitslosen hinaus.
    Also reden wir vom ALG2 oder auch Hartz4. Da kenne ich mich noch nicht aus, aber ich habe schon mal was von „Bedarfsgemeinschaften“ gehört. Könnte sein, dass das zum Tragen kommt.
    Für diese Frage ist Y!C wohl eher nicht geeignet. Der betreffenden ArGe liegen vermutlich die wesentlichen Informationen vor, und die entscheidet vermutlich auch darüber. Also bringt es nichts, wenn wir dir hier eine andere Information geben – leben musst du mit dem, was die ArGe euch mitteilt.

  • Alwin E sagt:

    Kommt auf das Alter Deines Bruders an, aber so ab 25 ist das normalerweise kein Problem mehr. Euer Vater wird sich halt einige Fragen gefallen lassen müssen, weshalb es Deinem Bruder nicht möglich ist, im elterlichen Haus zu wohnen, aber da wird denen schon etwas einfallen.

  • Werner H sagt:

    Es muss ein korrekter Mietvertrag bestehen, also mit Miete, Größe der Wohnung usw. Die Größe der Wohnung sollte an die Familienverhältnisse deines Bruders angepasst sein.



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