Wozu gibt es eigentlich einen Bundesbeauftragten für Datenschutz, sowie seine Kollegen aus den Ländern?
Freitag, 9. April 2010, 11:39
Abgelegt unter: Regierung

Die Regierungschefs und und Minister interessiert eh einen feuchten Kehricht, was die obersten Datenschützer einfordern. Wenn man mal von ein paar linken und grünen Minister absieht.


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • Opi sagt:

    Das ist ein Alibibeauftragter, damit das Volk denkt, es werde tatsächlich Datenschutz betrieben.

  • Slovak08 sagt:

    Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) leistet zusammen mit seinen Referaten einen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit auf nationaler und auf europäischer beziehungsweise internationaler Ebene.
    Im Vordergrund steht die Daten- und Informationsverarbeitung aller öffentlichen Stellen des Bundes, welche vom BfDI sowohl beraten als auch kontrolliert werden.
    Daneben hat der BfDI auch bestimmte nicht-öffentliche Stellen zu beraten und zu kontrollieren. Das sind die Telekommunikations- und die Postdienstunternehmen sowie private Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) fallen (z.B. Flughafenbetreiber und deren in den Sicherheitsbereichen tätiges Personal).
    Darüber hinaus obliegt dem BfDI die Aufgabe, den Deutschen Bundestag sowie die Öffentlichkeit über wesentliche datenschutzrelevante Entwicklungen im privatwirtschaftlichen Bereich zu unterrichten.
    Jeder Bürger kann sich an den BfDI wenden, wenn er der Auffassung ist, dass diese öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen sein Persönlichkeitsrecht beziehungsweise sein Recht auf Informationszugang nicht hinreichend beachtet haben.
    Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit erteilt der BfDI – insbesondere im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren – Rat, gibt Empfehlungen und erstellt Gutachten und Berichte. Von besonderer Bedeutung ist sein Tätigkeitsbericht, den er alle zwei Jahre für den Deutschen Bundestag erstellt. Auch wird der BfDI nicht selten um Stellungnahmen in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und anderen Gerichten gebeten.
    Schließlich wirkt der BfDI in nationalen, europäischen und internationalen Gremien, Konferenzen und Arbeitskreisen mit. Hierzu gehören z. B. die Datenschutzgruppe der Europäischen Union und die Aufsichtsgremien von Europol und Schengen.
    Ähnliche Aufgaben, nur eben auf Landesebene bezogen, haben die LfDI.
    Wenn das nichts ist, weiß ich nicht, wozu er sonst noch eingesetzt sein sollte. Tatsache ist, dass der BfDI bzw. die LfDI sehrwohl sehr einflussreich sind auch über die erforderlich Instrumentarien verfügen.

  • TeufelX sagt:

    Weil dieser Staat durch mehrere Bundesinnenminister (Kanther bis de Maiziere) einen Verfolgungswahn entwickeln, Der Terrorismus ist in D. angekommen. Problem: Seit der Bemühung das Unternehmen DB-AG an die Börse zu bringen sterben Menschen oder werden schwer verletzt, polnische Billigarbeiter beim Freikratzen der Weichen eher als es Terroristen könnten!
    Aber die Sauerlandterroristen, die bomben wollten sind schlimmer als die Mehdorns und Tiefensees, die gemordet haben!
    Also: Wir brauchen eine Datenüberwachung, da wir alle kriminell sind, was wir nicht brauchen, eine Datenüberwachung bei der Überwachung der Unternehmen wie KVB-AG, Bilfinger und der Aufsichtsbehörde des Reg Bez. Düsseldorf!
    der Bürger ist der Feind des Staates, daher neue Bespitzelungsgesetz, Nacktscanner überall (nicht für Politiker, und deren Parteivolk), Westerwelle macht mit altgedienten Freunden aus dem Wahlkreis eine Südamerikareise.
    Datenschutz gilt für die Politiker, jede Bespitzelung , schon bei Kanther,Schäuble, Shily, und wieder Schäuble: Alle, nur wir Politiker dürfen nicht ausgespäht werden! De Maizier ist die logische Konsequenz!

  • Peter K sagt:

    bei der Sammelwut deutscher Behörden ist es gut, daß es zumindest die Datenschützer des Bundes und der Länder gibt – sonst wäre noch mehr im argen – Apropros ARGE – als die unseelige Hatz IV – Story 2005 begann war es nicht nur eine Unsitte sondern auch ein regelrechter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, daß die Mitarbeiter von antragstellenden Arbeitslosen für die Leistungsakte eine Fotokopie des Personalausweises anfertigten – Die Datenschützer haben dafür gesorgt, daß aus allen
    Leistungsakten deratige Ausweiskopien mit Lichtbild wieder entfernt werden mußten – zumindest war es seinerzeit die erklärte Absicht –

  • Hannes K sagt:

    weiss nicht warum das so ist

  • MF hört The Black Angels sagt:

    Wie Recht du hast. Diese sogenannten Beauftragten kassieren wahrscheinlich nur einen Haufen Kohle und tun nüscht dafür.
    Aber solange dafür keiner „auf die Straße“ geht, oder anderweitig protestiert wird, wird man nichts dran ändern.



Einen Kommentar hinterlassen