Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Schulgesetzes. Was nun?
Freitag, 9. April 2010, 18:11
Abgelegt unter: Regierung

Hallo. Ich bin 18 Jahre alt, wohne in NRW und besuche die 12. Klasse eines Berufskollegs. Ich mache dort mein Fachabitur. Allerdings habe ich seit einigen Tagen ein echt großes Problem. Die Schule macht mir seit der 12. Klasse einfach keinen Spaß mehr, ich habe überhaupt keine Motivation mehr und da ich am Anfang des Jahres 2 Wochen krank war, fiel es mir danach auch noch echt schwer mitzukommen. Außerdem schreiben wir in 1 Halbjahr 42 Klausuren und da ich dann keine Ahnung vom Thema hatte, weil ich so viel in der kurzen Zeit nicht nachholen konnte, habe ich lieber geschwänzt um keine 6 zu bekommen; schließlich ist das Zeugnis ja wichtig als Bewerbungszeugnis. Zu allem Überfluss hatte ich sehr viele private Probleme. Und so unkonsequent, wie ich bin, bin ich lieber vor den Problemen weggelaufen und habe mich voll hängen lassen. Ich wollte die Schule abbrechen, weil ich keinen Ausweg mehr gesehen habe und da ich am 11.8. 18 Jahre alt geworden bin, dachte ich, dass das kein Problem wäre. Falsch gedacht: Jetzt habe ich vor einigen Tagen einen Brief von der Schule bekommen, dass ein Bußgeldverfahren gegen mich erlassen werden kann, da ich erst in diesem Schuljahr 18 geworden bin. Das hat man mir nie gesagt. Ich dachte, sobald ich volljährig bin, kann ich „machen was ich will“ und die Schule abbrechen. Ich bin dann einfach zu Hause geblieben und habe dadurch 20 unendschuldigte Fehltage. Das Bußgeld kann bis 1000 Euro geahndet werden und ich verdiene ja nichtmal was. Ich habe 14 Tage Zeit mich dazu schriftlich zu äußern, bevor die Schule die Angelegenheit der Bezirksregierung Detmold zur Entscheidung vorlegt. Aber wie macht man das alles? Vorallem am Betsen so, dass man ohne Bußgeld davon kommt!? Brauche dringend Hilfe. DANKE


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • blauclev sagt:

    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe …
    Die Höhe kann „bis zu“ 1000 Euro ausfallen. Also auch erheblich darunter.
    Dann kann sicher auch noch in Raten bezahlt werden.

  • Alex Mercer sagt:

    http://www.anwalt.de/konditionen/ da kannst du dir einen Advokaten holen, der dich berät. Ansonsten würd ich dir raten, weniger zu schwänzen. Außerdem wie können die dich dazu verknacken, wenn du ja schon einen fertigen schulabschluss (10.) hast. die könnten dich doch höchstens aus deiner Lehre oder was das ist rausschmeißen?

  • joymaste sagt:

    In NRW musst du 10 Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Alles andere ist freiwillig.
    Hast du deine Jahre voll, dann lass es mal auf dich zukommen.
    Vor Problemen wegzulaufen ist IMMER der falsche Weg.



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