Ist es rechtens, dass Firmen, die Verträge übers Internet anbieten, Kündigungen nur postalisch akzeptieren?
Sonntag, 31. Januar 2010, 23:46
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

z.B. Internetprovider, Hosting, etc


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Alwin E sagt:

    Das ist nicht nur rechtens, sondern ganz vernünftig so. Nach Vertragsabschluss bekommst Du ja eine Bestätigung per Post und hast ein Widerrufsrecht. Per Email oder Online-Formular kündigen könnte im Prinzip jeder für Dich, auch wenn man ein Passwort braucht. Wie leicht man an sowas rankommt, ist bekannt. Deswegen ist es vernünftiger, wenn die auf schriftlicher Kündigung bestehen. Nur Papier ist letztlich rechtsgültig.
    Firmen, bei denen Du einen Vertrag einfach übers Internet abschließen kannst (wie zum Beispiel der erste DVD-Verleih, bei dem ich war), und die keine Vertragsunterlagen schicken, erlauben normalerweise auch eine Online-Kündigung. Das kann man aber nur bei einfachen Sachen so handhaben wie eben dieses DVD-Abo, bei denen durch eine „Fremdkündigung“ kein großer Schaden entsteht. Access Provider und Hoster gehen da lieber auf Nummer sicher, damit sie nicht wegen Ausfall des Zugangs / der Homepage wegen einer „Spaß-Email“ auf Schadenersatz verklagt werden.

  • Peter W sagt:

    Das ist absolut normal. Einen Vertag kannst du ja auch völlig mündlich schließen, da kommt es ja nur darauf an, dass der andere dann den Vertrag auch annimmt. Eine Kündigung bedarf jedoch immer der Schriftform und muss beweisbar sein. Wenn Du also in irgend eine Firma gehst, dort anfängst zu Arbeiten und der Inhaber oder ein Beauftragter dich nicht umgehend nach draußen befördert, ist auch das ein Vertragsabschluss

  • Jens sagt:

    Klar warum nicht, es gab Zeiten, da wurden Verträge nur per Post abgeschlossen.
    Verträge über das Internet abschließen hat aber für den Verkäufer auch Nachteile, er kann nie wissen, ob der Gegenüber auch wirklich der ist, für den er sich ausgibt.
    Aber eine vernünftige Firma nimmt auch Kündigungen per Email an.

  • Lothar Seifert sagt:

    Hallo,
    es kommt ganz darauf an, um was für Verträge es sich handelt. Wenn Du etwas bestellt hast und vom Rückgaberecht gebrauch machst, reicht eine Mail. Wenn es um Veträge geht, zählt nur eine Unterschrift. Die geht nicht so ohne weiteres per Mail oder gar nicht per Telefon. Ein Fax ist aber auch erlaubt wie auch ein Brief. Für Mails gibt es mittlerweile elektronische Signaturen, die hat aber der Otto-Normalverbraucher nicht. Also ist die Schriftform keine Schikane einer Firma, sondern die ist wirklich notwendig. Sonst könnte dich leicht einer ärgern und einfach mal bei jemanden in deinem Namen kündigen.
    Viele Grüße



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